Die vom Nutzer im Buchungsformular oder Informationsanfrage angegebenen persönlichen Daten bzw. anderweitig von Sweet Sardinia di Elisabetta Manca & C. S.a.s. aufgenommen, ab jetzt Sweet Sardinia, bilden Vertragsgegenstand..
Sweet Sardinia, um seine Tätigkeiten und Pflichten ausüben zu können, muss zwangsweise die Personalien des Nutzers aufnehmen, in voller Berücksichtigung des geltenden Rechts gemäß dem Gesetz Nr. 675 vom 31. Dezember 1996 (italienisches Recht). Die persönlichen Informationen zur Identifizierung des Nutzers (Name, Adresse, Email-Adresse, Informationen der Kreditkarte) werden bei der Bestellung des Nutzers von Service und/oder Produkten durch die Internetseite angefragt, Informationen bezüglich den persönlichen Geschmack und Bevorzugungen des Nutzers können zur Erstellung eines besseren und persönlicheren Service angefragt werden. Diese Informationen werden an Firmen weitergegeben, die die bestellten Dienste ausstellen (Buchung, Kauf von Reiseprodukten),bzw., mit Einwilligung des Nutzers, an Firmen, die in der Marktforschung oder Werbung tätig sind.
Insbesondere, die Behandlung der persönlichen Daten des Nutzers wird ausschließlich zu geschäftlichen Zwecken der Tätigkeit und Funktion von Sweet Sardinia genutzt:
Der Dienst wird von Sweet Sardinia ausgestellt, sesshaft in 09124 Cagliari – Via Maddalena 34, mit zur Sicherheit und Vertraulichkeit geeigneten schriftlichen und elektronischen Mitteln, bzw., im Namen von Sweet Sardinia, von dritten die ergänzende Dienste anbieten. Zudem können die persönlichen Daten der Nutzer an Mitarbeiter von Sweet Sardinia weitergegeben werden. Die persönlichen Daten des Nutzers können außerdem an Anlagen, die unbedingt für die Ausstellung des bestellten Dienstes nötig sind (z.B. Banken, Touristikunternehmern), weitergegeben werden.
Im folgenden wird der vollständige Text des Datenschutzgesetz (Art. 13 Gesetz 675/1996) aufgeführt:
1) Bezüglich des Datenschutzes hat der Nutzer das Recht:
a. Über die Existenz von Behandlung relevanter Daten informiert zu werden, über kostenlosen Zugang zum Register gemäß Art. 31, Absatz 1, § a.
b. Über die im Art. 7, Absatz 4, §§ a, b und h aufgeführten Angaben informiert zu werden.
c. Ohne jeglicher Verspätung vom Eigentümer oder Verantwortlichen folgendes zu erhalten:
1. Bestätigung der Existenz von relevanten persönlichen Daten, selbst wenn noch nicht registriert, und Mitteilung der selben Daten und ihrer Quelle, sowie der Zwecke der Datenbehandlung; bei nachvollziehbaren Gründen kann die Anfrage nach mindestens 90 Tagen wiederholt werden;
2. Die Löschung, anonyme Bearbeitung und Sperrung der Daten bei rechtswidriger Behandlung, einschließlich der Daten deren Aufbewahrung bezüglich der ursprünglichen Zwecken der Aufnahme und späterer Bearbeitung der besagten Daten nicht nötig ist;
3. Die Aktualisierung, Korrektur und, bei Interesse des Nutzers, die Ergänzung der Daten;
4. Die Bescheinigung, dass die Firmen, an die die Daten weitergegeben wurden, über die Aktionen (siehe 2. und 3.) und deren Inhalt informiert wurden. Dies gilt nicht wenn die Erfüllung dieser Pflicht als unmöglich herausstellt oder wenn sie einen verhältnismäßig zu hohen Aufwand in Relation zum Rechtschutz erfordert.
d. Die Behandlung der relevanten Daten, vollkommen oder teilweise, wegen berechtigter Gründe zu verweigern, selbst wenn bezüglich dem ursprünglichen Zweck der Datensammlung relevant;
e. Die Behandlung der relevanten Daten für Marktforschungs- und Werbezwecke, vollkommen oder teilweise, zu verweigern.
2) Für jede im Absatz 1, § c, Nr. 1 besagte Anfrage kann vom Nutzer, wenn keine Existenz von relevanten Daten festgestellt wird, ein Kostenbeitrag verlangt werden, der nicht höher als die tatsächlichen Kosten ausfallen darf, in Berücksichtigung der gesetzlich nach Art. 33 § 3 vorgesehenen Modalitäten und Einschränkungen.
3) Die in § 1 vorgesehenen Rechte bezüglich den persönlichen Daten von Verstorbenen können von jeden Interessierten übernommen werden.
4) Bei der Ausübung der in § 1 vorgesehenen Rechte kann der Interessierte schriftliche Ermächtigung oder Vollmacht an Personen oder Vereinen übertragen.
5) Festgehalten sind die Vorschriften der Schweigepflicht für Journalisten bezüglich der Informationsquelle.
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